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Berlin stoppt Cosco-Deal: Sicherheitsbedenken bremsen Zippel-Übernahme

08.10.2026


Die Bundesregierung hat die geplante Übernahme des Hamburger Logistikunternehmens Zippel durch die chinesische Staatsreederei Cosco untersagt und damit eine weitere chinesische Beteiligung in der deutschen Hafen- und Transportlogistik gestoppt. Cosco wollte 80 Prozent an der Zippel-Gruppe erwerben, während Geschäftsführer Axel Plaß nach eigenen Angaben 20 Prozent behalten und weiter die Geschäfte führen wollte. Das Bundeswirtschaftsministerium kündigte an, nun einen formellen Untersagungsbescheid zu erlassen.

Als Begründung verwies das Ministerium auf Sicherheitsbedenken. Der Einstieg von Cosco hätte nach Einschätzung der Bundesregierung bestehende Abhängigkeiten vertieft und die Stabilität der Lieferketten in Deutschland und der Europäischen Union beeinträchtigen können. Deutschland sei als größte Volkswirtschaft Europas grundsätzlich offen für ausländische Investitionen, hieß es weiter. Es könne jedoch Vorhaben geben, die Risiken für die nationale Sicherheit und die öffentliche Ordnung bergen. Die rechtliche Grundlage für die Entscheidung bilden das Außenwirtschaftsgesetz und die Außenwirtschaftsverordnung, die Prüfungen und Verbote solcher Transaktionen ermöglichen.

Zippel transportiert Container und Stückgut – darunter Paletten, Maschinen und Möbel – von den Seehäfen Hamburg und Bremerhaven zu Industrie- und Handelszentren in Ostdeutschland sowie ins europäische Ausland. An Terminals in Berlin, Schkopau (Sachsen-Anhalt) und Elsterwerda (Brandenburg) hält das Unternehmen laut einem Bericht des „Handelsblatts“ Umschlagsanteile zwischen 35 und 90 Prozent. Zippel befördert Waren per Bahn, Schiff und Lastwagen und beschäftigt rund 350 Mitarbeiter.

Cosco zählt gemessen am Transportvolumen zu den größten Reedereien weltweit und ist bereits mit 24,99 Prozent am Hamburger Containerterminal Tollerort beteiligt. Dieser Einstieg hatte 2022 in der damaligen Bundesregierung zu intensiven politischen Debatten geführt; am Ende wurde ein Anteil knapp unterhalb der 25-Prozent-Schwelle erlaubt. Während das Bundeskartellamt den Erwerb der Zippel-Anteile im Februar aus wettbewerbsrechtlicher Sicht passieren lassen wollte, meldete der Verfassungsschutz im weiteren Verfahren Sicherheitsbedenken an. Zippel-Chef Plaß erklärte, er nehme den Beschluss der Regierung zur Kenntnis, habe sich aber ein anderes Ergebnis gewünscht.