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Schärfere Brandregeln: Schweiz führt ab April Pyrotechnik-Verbot in öffentlichen Bereichen ein

01.04.2026


Die Schweizer Behörden ziehen nach der Brandkatastrophe von Crans-Montana mit 41 Todesopfern erste regulatorische Konsequenzen: Ab 1. April ist der Einsatz von Pyrotechnik in öffentlich zugänglichen Räumen im ganzen Land untersagt. Darauf hat sich ein Gremium der Baudirektorinnen und -direktoren aller 26 Kantone geeinigt. Das Verbot gilt insbesondere für Innenräume, in denen sich Publikum aufhält, und soll das Risiko ähnlicher Unglücke deutlich senken.

Auslöser der Verschärfung ist das Feuer in der Silvesternacht in Crans-Montana, bei dem nach Angaben der Behörden eine funkensprühende Partyfontäne Schaustoff an der Decke entzündet hatte. Die Flammen breiteten sich rasch aus, 41 Menschen kamen ums Leben, Dutzende wurden zum größten Teil schwer verletzt. Das kantonale Gremium wertet das Pyrotechnik-Verbot als unmittelbare Lehre aus der Tragödie und als Übergangsmaßnahme, bis ein umfassenderes Regelwerk greift.

Parallel zu dem schnellen Verbot arbeitet die Schweiz an einer grundlegenden Revision ihrer Brandvorschriften. Die laufenden Abklärungen und technischen Detailarbeiten werden jedoch noch mehrere Jahre in Anspruch nehmen; die neuen Vorschriften sollen nach aktueller Planung erst im Herbst 2027 in Kraft treten. Bis dahin soll das Pyrotechnik-Verbot in öffentlich zugänglichen Räumen eine zusätzliche Sicherheitsbarriere bilden und das Gefahrenpotenzial bei Veranstaltungen begrenzen.

Für Veranstalter und Betreiber von öffentlich zugänglichen Räumen bedeutet die Entscheidung, dass sie ihre Sicherheitskonzepte anpassen und auf alternative Showeffekte ausweichen müssen. Branchenvertreter dürften sich auf höhere Planungsanforderungen einstellen, während die Politik den Schritt als Signal versteht, dass Brandschutz eine höhere Priorität erhält. Die Maßnahmen illustrieren, wie die Schweiz nach dem Unglück von Crans-Montana versucht, den Schutz von Gästen und Personal in Veranstaltungsorten verbindlicher zu regeln.